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Tiefergrabung genehmigt

26.05.2010      Ein schwarzer Tag für Erwitte

Man darf uns das Wasser abgraben. So kann man die Genehmigung des Kreises Soest offenbar verstehen, die der Firma Seibel-Söhne eine Tiefergrabung unter der Grundwasserlinie erlaubt. Heute wurde die Genehmigung im Amtsblatt Erwitte veröffentlicht (Siehe unten). Wir bedauern diese Entscheidung zutiefst, denn die BG-Erwitte hatte als einzige Ratsfraktion begründet Widerspruch beim Kreis Soest eingelegt. Leider ist das nunmehr die zweite Genehmigung dieser Art und es ist eine Frage der Zeit bis weitere Begehrlichkeiten entstehen und genehmigt werden, unter dem Grundwasser zu graben. Interessant ist, dass die Genehmigung "rechtzeitig" vor der Verabschiedung des neuen Regionalplanes erteilt wird, weil dort Ziele zum Wasserschutz formuliert werden sollen. Das ist besonders ärgerlich, weil viele Politker, u.a. Minister Uhlenberg, mittlerweile dem Wasserschutz den Vorrang vor dem Steinabbau einräumen. Eine objektive wirtschaftliche Notwendigkeit besteht nach unserer Ansicht zu dieser Maßnahme nicht, weil insgesamt genügend Flächen zum Kalksteinabbau zur Verfügung stehen. Man muss also nicht unbedingt unter der Grundwasserlinie graben! Es geht hier allenfalls um eine "Gewinnmaximierung" - allerdings auf Kosten des Wasserschutzes.

Hier der Originaltext des Amtsblattes:

Bekanntmachung
Die Landrätin des Kreises Soest hat den Plan zur Erweiterung und Vertiefung der Steinbrüche IV und erweitert IV zur Kalksteingewinnung in der Gemarkung Erwitte, Flur 8 und 9, Flurstücke 221, 222, 225, 246 tlw., 528-534, und Flur 9, Flurstücke 37 tlw., 40, 41, 43, 44, 55, 56, 58 tlw., 59 tlw., 76, 77, 81, 85, 88, 89, 92, 93, 104, 109 tlw., 110-114, 116, 117, 121
tlw., 122-124 zugunsten der Firma Portlandzementwerk Seibel & Söhne oHG, Berger Str.
100, 59597 Erwitte, festgestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung liegt in der Zeit vom 02.06.2010 bis 16.06.2010 (einschließlich)
bei der Stadtverwaltung Erwitte, Am Markt 13, 59597 Erwitte, Zimmer 109 während der Dienststunden von
Montag – Mittwoch von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr;
Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17.00 Uhr;
Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den Betroffenen als zugestellt.
Soest, den 20.05.2010
Kreis Soest
Die Landrätin
Im Auftrag
gez. Dalhoff

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